Konsequenz schafft Spielraum für Kreativität, BIM und mehr...

Als Mensch weiter konsequent analog zu denken ist in Zeiten "künstlicher Intelligenz" wesentlich!

Die Säulen digitaler Transformation sind eindeutig, verbindlich, kontinuierlich und durchgängig!

Hinweise auf Abstimmungslücken und fehlende Standards oder Belege für unvollständige Bearbeitung haben wir täglich vor Augen. Wir sollten also Ursache und Wirkung sowie wesentliche Lösungskomponenten bereits kennen?!

BAUFENSTER.DE versucht deshalb bewusst, komplexe Vorgänge mit be-greifbaren Modellen aus banalen Grundsätzen herzuleiten sowie in einprägsame und anwendbare Gesetzmäßigkeiten auszuformulieren.

Das Informatiosmanagement wird von 4-Säulen-Modell getragen, die nur als Ganzes ein Tragwerk bilden.

Säule 1 = Eindeutige (gemeinsame) Quelle der Wahrheit | Single Source Of Truth (SSOT)!

"Digitalisierung betrifft uns alle"

Entspricht der gelebte Umgang mit Digitalisierung dieser Erkenntnis?

Denn trotz klarer Projektorganisation und  eindeutiger Zuständigkeit in den Kernleistungen (Bauherrenaufgaben, Projektsteuerung, Planung, Ausführung) kocht beim Thema Information & Technologie  jeder sein eigenes Süppchen - mit  entsprechenden Folgen für digitale Maßnahmen, Schimpfen über IT-Werkzeuge, Motivationsverlust bei allen Beteiligten und letztlich Fluchtreflexen der wichtigsten Kompetenzträger.... ;-(

Da jede relevante Projektinformation beim Besteller (Auftraggeberseite) münden muss, sollten auch alle vereinbarten Informationsprozesse mit einer eindeutigen Quelle (Source) beginnen bzw. in dieser münden. Dies gilt sowohl strategisch als auch technisch und operativ!

Die Einführung eines Common Data Environments (CDE) oder Projektraums wird ausgebremst, wenn kein gemeinsames Grundverständnis von Information und Kommunikation kultiviert ist und institutionell (Geschäftsführung) nachgehalten wird.  Dokumenten- und BIM-Management wird damit aufwendiger und unvollständig.

Als Fundament des SSOT oder CDE benötigt man außer Konsequenz zunächst nicht viel, zumal ja der Projektverlauf selbst zur Ermittlung und Anreicherung von Lasten, Pflichten und Informationen zum Bau-Werk gedacht ist und anfängliche Unzulänglichkeiten der beste Treibstoff für kontinuierlichen Verbesserungsprozess sind.

Das CDE ist quasi der digitale Zwilling des unbebauten Grundstücks, ohne dessen Existenz und Eindeutigkeit in der realen Welt auch KEINE sinnvolle Projektarbeit am gemeinsamen BauWerk zustande kommen würde.

So wie die gesamte Wertschöpfung eines BauWerkes konsequent auf einem Grundstück realisiert wird, muss demnach  auch die digitale Wertschöpfung folgerichtig und ausnahmslos im CDE entwickelt und dokumentiert sein!

Säule 2 = Verbindliche Vereinbarungen und adäquate Arbeitsgrundlagen!

"Spielregeln sind die Grundlage konstruktiver Zusammenarbeit"

Neben standardisierten Regelwerken und dem rechtlichen Umfeld sollten Anforderungen der Auftraggeberseite (Lasten) stets im Zuge der Arbeitsvorbereitung der Auftragnehmer (Pflichten) ermittelt und in verbindlichen Vereinbarungen angereichert werden.

Die Mitwirkungs- und Koordinationsaufgaben u.a. der HOAI und AHO skizzieren dabei bereits, wer wessen Pflichten aus den Lasten ableitet (z.B. in Leistungsverzeichnissen und Planung) und diese zusätzlich zu eigenen Maßnahmen ausformuliert.

Manche Diskussion um das Thema BIM als losgelöstes Sonderthema hält dem tatsächlichen Bedarf des Auftrags nicht stand, weil die Übersetzung und Präzisierung bestehender Regeln hinsichtlich des Digitalisierungsbedarfs nicht stattgefunden hat. Die Unterscheidung, welche Vereinbarung auf grundsätzliche Ansprüche des Auftraggebers zurückzuführen ist und welche Leistung in Wahrheit mit dem selbstgewählten Anwendungsumfeld (u.a. BIM) nach Stand der Technik einhergeht, verschwimmt.

Bereits die Überprüfung und Übersetzung der Basismechanismen der Leistungsbilder führt zu adäquat prüfbaren Ansprüchen und eindeutigen Zuständigkeiten für die Anforderung, Beschaffung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung, Qualitätssicherung und abschließenden Abnahme der Leistungen im Sinne der Wertschöpfung. Dies sollte möglichst auch in digitalen Anforderungen münden (Stichworte: Projekthandbuch, BVB, AIA, LOI, BAP, Prozesslandkarte, ...).

Säule 3 = Kontinuierliche Wertschöpfung und Qualitätssicherung!

"Nur geprüfte Regeln führen zum Erfolg"

Die standardisierten Regelwerke (BGB, VOB, HOAI, VOB, DIN-Normen) sehen bereits alle wesentlichen Leistungskomponenten auch zur digitalen Abwicklung vor. Sie erlauben  auch ohne Zusätze eine planbare, kontinuierliche, wirksame und für Dritte nachvollziehbare Leistungsprüfung - nur mit zeitgerechten Werkzeugen.

Die Durchsetzung eines wiederkehrenden Wertschöpfungsprozesses für jedes beauftragte Arbeitspaket steht im Vordergrund. Die Spezialisierung Werkzeugbezogener Fragestellungen (z.B. BIM-Anwendung) erfolgt nachrangig.

Nur wenn sich alle an der Wertschöpfung mitwirkenden Vertragspartner in einem sicher delegierten Mechanismus zwischen Anforderung und Abnahme bewegen können, entsteht kreatives Potenzial für die eigentliche Kernaufgabe.

Die Überprüfungen und Abnahmen der vereinbarten Leistungen sollte initial (Planung & Ankündigung), stetig (Controlling & Teilabnahme) und abschließend (Abnahme & Übergabe) stattfinden, da sonst grundsätzlich nicht mit dem avisierten Ergebnis zu rechnen ist.

Säule 4 = Den Lebenszyklus durchgängig als Bedarfskriterium einfließen lassen!

"Nach dem Projekt ist vor dem Projekt"

Die Wertschöpfung aus Planung und Bau schafft faktisches und digitales "Vermögen" (Asset), welches nach dem Projekt nicht nur genutzt und verwertet, sondern auch erhalten werden sollte.

Aus diesem Grunde sprechen wir auch vom "Digital Asset & Information Management". Denn jedes im Auftrag erstellte Dokument oder Schriftstück sollte bei Bedarf auch in das Vermögen des Auftraggebers einfließen können,  entsprechend sorgsam behandelt und langfristig als digitales Asset archiviert werden können.

Der Nutzen der baulichen oder technischen Anlage ist meist recht eindeutig an physische Eigenschaften gebunden. Der Nutzen digitaler Assets unterscheidet sich jedoch stark, je nach Projekt- und Betriebsphase oder nach Revisionsbedarf, Vertragsbezug, Nachweiskraft oder Fachinhalt der Metadaten und Dokumente. 

Dabei durchmischen und überschneiden sich Attribute zur Planung mit Angaben zum Arbeitsnachweis oder zur Vertragsabwicklung und Gewährleistung, Angaben zum Gebäudebetrieb sowie Nachweise zur Dokumentation von Eigentümerpflichten (z.B. Baurecht) in einem Datensatz oder BIM-Modell. Der Anspruch des Auftraggebers an digitale Assets während und nach der Projektbearbeitung muss also explizit vor dem Hintergrund der Gesamtnutzungszeit betrachtet und vereinbart sein, um nachhaltige, auch nach Fertigstellung des Bauwerks nutzbare digitale Qualitäten zu erreichen.

Die Anspruchsgruppen der Nutzungs-, Verwertung- und Betriebsphase sollten konsequent, frühzeitig und regelmäßig in die Bedarfsplanung und in die Abnahmen der digitalen Assets eingebunden werden!

Innerhalb der Auftraggeber-Informations-Anforderungen AIA und im Speziellen im Projekthandbuch und dem LOI sollte der Bezug zur  jeweiligen Anspruchsgruppe und deren Nutzungsphase (LifeCycle) inkl. den Schnittmengen zu den Attributen des Planens und Bauens stets gut dokumentiert sein.

Fazit:

Unserem Konzept liegt ein grundlegendes Verständnis der Vertragsmechanismen und des Wertschöpfungsprozesses zugrunde, das in IT und datenbankgestützten Anforderungen mündet und als praktische Methodik in digitalen Projektsteuerungswerkzeugen umgesetzt wird.

Berufserfahrung und Arbeitsmethodik lässt sich dabei weder digitalisieren noch automatisieren oder gar delegieren, weshalb die Menschen und ihre Irrungen als Quelle und Treiber des Fortschritts weiterhin und absolut im Vordergrund unseres Handelns stehen - nicht die Software oder künstliche Intelligenz!

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